Neue Unterhaltsbeiträge = ursprüngliche Unterhaltsbeiträge x neuer Index vom Nov. Des Vorjahres 104.8 Die Anpassung der Unterhaltsbeiträge findet nur statt, soweit der Kläger nicht mit Urkunden nachweist, dass das Einkommen nicht entsprechend der Teuerung gestiegen ist. 2.3. Die festgesetzten Unterhaltsbeiträge basieren auf folgenden Werten: Monatliches Einkommen des Klägers: CHF 24'685.00