1. In Gutheissung des gemeinsamen Scheidungsbegehrens wird die am tt.mm 1992 vor dem Zivilstandsamt B._____ geschlossene Ehe der Parteien in Anwendung von Art. 114 ZGB geschieden. 2. 2.1. Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten an ihren persönlichen Unterhalt ab Rechtskraft des Scheidungsurteils bis zu seiner ordentlichen Pensionierung im Juni 2032 monatlich im Voraus, jeweils auf den ersten eines jeden Monats, folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: