1. 1.1. C._____ und A._____ haben am tt.mm 1992 vor dem Zivilstandsamt B._____ (AG) geheiratet. Aus der Ehe sind die drei mittlerweile volljährigen Kinder F._____, geboren am tt.mm 1994, G._____, geboren am tt.mm 1996, und H._____, geboren am tt.mm 1998, hervorgegangen. 1.2. Die Parteien leben seit dem 1. Januar 2016 getrennt. Im Juli 2016 schlossen die Parteien eine aussergerichtliche Trennungsvereinbarung. 1.3. Am 10. Juni 2020 reichte der Kläger eine unbegründete Scheidungsklage beim Bezirksgericht Zurzach ein.