Entsprechend ist von einem Monatslohn der Klägerin von brutto Fr. 5'000.00 auszugehen. Dieser Betrag ist von der Beklagten für den Zeitraum vom 1. November 2019 bis und mit dem 26. November 2019, d.h. für 26 Tage zu 100 % und für die Dauer vom 27. November 2019 bis zum 26. Dezember 2019, d.h. für 30 Tage zu 88 % geschuldet. Die Klägerin berechnet gestützt darauf für den Monat November 2019 einen Lohnanspruch in Höhe von Fr. 4'193.55 (Fr. 5'000.00/31x26) und einen solchen für den Monat Dezember 2019 in Höhe von Fr. 4'400.00 (Fr. 5'000.00 x 0.88), was die Beklagte nicht bestritten hat.