Einerseits ist es nicht ungewöhnlich, dass sich der Lohn vor allem bei längeren Arbeitsverhältnissen wie dem vorliegenden nach einer gewissen Zeit erhöht. Andererseits ist im Umstand, dass die Beklagte über mehrere Jahre hinweg vorbehaltslos einen höheren Lohn ausbezahlt hat, eine Vertragsänderung zu sehen, auf die sie sich behaften lassen muss (vgl. Urteil des Tribunale d’appello del cantone Ticino vom 12. April 2000, in: Jahrbuch des Schweizerischen Arbeitsrechts (JAR) -9- 2001, S. 237; PORTMANN/RUDOLPH; Basler Kommentar, Obligationenrecht I, 7. Aufl. 2020, N. 11a zu Art. 322 OR).