Es ist zwar zutreffend, dass im eingereichten Arbeitsvertrag vom 28. Juli 2011 ein Bruttolohn von Fr. 4'800.00 vorgesehen war (vgl. KB 2). Demgegenüber behauptet die Beklagte selbst, vom April 2016 bis Oktober 2019 jeweils Fr. 5'000.00 ausbezahlt zu haben, was auch die von der Klägerin eingereichten Lohnabrechnungen vom April 2016 bzw. Juni 2018 belegen (vgl. Replikbeilage 29). Einerseits ist es nicht ungewöhnlich, dass sich der Lohn vor allem bei längeren Arbeitsverhältnissen wie dem vorliegenden nach einer gewissen Zeit erhöht.