2.2.5. Hinsichtlich der Berechnung des Lohnanspruchs macht die Beklagte erneut geltend, sie habe bloss irrtümlicherweise seit April 2016 einen Lohn von Fr. 5'000.00 statt der vereinbarten Fr. 4'800.00 ausgerichtet (vgl. Berufung Rz. 2 ff.).