4. Der von der Beklagten am 10. Februar 2020 in der Betreibung Nr. aaa (Zahlungsbefehl vom 7. Januar 2020) des Betreibungsamtes F. erhobene Rechtsvorschlag wird beseitigt. 5. 5.1. Die Gerichtskosten, bestehend aus Entscheidgebühr von CHF 4'940.00 werden der Beklagten auferlegt. Sie werden mit dem Vorschuss der Klägerin verrechnet, so dass die Beklagte der Klägerin CHF 4'940.00 direkt zu ersetzen hat. 5.2. Die Beklagte wird verpflichtet der Klägerin die Kosten für das Schlichtungsverfahren von CHF 300.00 direkt zu ersetzen.