2. Eventualiter, sei die Einrede der Verrechnung mit Gegenansprüchen (Guthaben) aus vorliegender Aufstellung und den Rechtsbegehren der Eventualwiderklage in Höhe von CHF 39'737.00 zu hören und gutzuheissen. Mit diesem Anspruch wird die Aufrechnung erklärt. Die Verrechnung (Art. 124 Abs. 1 OR) erfolgt unter der Bedingung, dass die Klageforderung ganz oder teilweise begründet ist. 3. Die Widerklage wird in Eventualwiderklage präzisiert: Die Eventualwiderklage wird erhoben, für den Fall, dass die Aufrechnung mangels Bestehen einer Klageforderung ganz oder teilweise ins Leere geht.