8. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, inklusive der Kosten des Schlichtungsverfahrens von CHF 300.00, zu Lasten der Beklagten. -3- 2.2. Mit Eingabe vom 25. August 2020 machte die Beklagte widerklageweise diverse Ansprüche gegen die Klägerin geltend. Mit Eingabe vom 18. September 2020 präzisierte sie ihre Rechtsbegehren wie folgt: 1. Es sei auf die Klage nicht einzutreten bzw. vollumfänglich abzuweisen.