2. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin einen Betrag von CHF 9'857.25, zuzüglich Zins zu 5% seit 1.3.2020 zu bezahlen. 3. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin umgehend ein Vollzeugnis gemäss beiliegendem Entwurf aus- und zuzustellen. 4. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin die Lohnabrechnungen für die Zeit vom 1. November 2019 bis und mit 29. Februar 2020 sowie eine Schlussabrechnung zu erstellen und der Klägerin umgehend auszuhändigen.