1. Die Klägerin war vom 1. September 2011 bis zum 29. Februar 2020 bei der Beklagten als Arbeitnehmerin angestellt. Das Arbeitsverhältnis wurde per 29. Februar 2020 durch die Klägerin gekündigt. Die Parteien liegen seither im Streit über allfällige offene Forderungen der Klägerin gegenüber der Beklagten. 2. 2.1. Am 28. Mai 2020 reichte die Klägerin beim Bezirksgericht Lenzburg gegen die Beklagte Klage mit den folgenden Anträgen ein: 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin einen Betrag von mindestens CHF 52'811.80 brutto, abzüglich Soziallasten, zuzüglich Zins zu 5% seit 1.3.2020 zu bezahlen.