Aktuell ist er auf Stundenbasis für ein Temporärbüro tätig und erzielt damit einen durchschnittlichen Nettolohn von rund Fr. 5'000.00 monatlich (vgl. Berufung Rz. 2.1; Beilagen zur Eingabe vom 14. Juli 2021). Allerdings erzielte der Kläger bereits im Rahmen seiner letzten Festanstellung bei der G._____ AG mit Fr. 6'933.33 (inkl. 13. Monatslohn, brutto) ein deutlich höheres Gehalt (vgl. Beilage 1 zur Eingabe vom 3. Februar 2020 sowie Art. 49 des Landesmantelvertrages für das schweizerische Bauhauptgewerbe, Stand 1. Mai 2023).