1. In Gutheissung der Berufung sei Ziffer 3 des angefochtenen Urteils des Bezirksgerichts Brugg, Familiengericht, vom 26. April 2022 aufzuheben und durch folgende Bestimmung zu ersetzen: 3. Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten an den Unterhalt der Kinder monatlich vorschüssig folgende Beiträge zu bezahlen: - CHF 450.00/Monat je Kind bis zum vollendeten 10. Altersjahr - CHF 500.00/Monat je Kind bis zum vollendeten 16. Altersjahr - CHF 550.00/Monat je Kind ab. 17. Altersjahr bis zum ordentlichen Abschluss einer Erstausbildung, mindestens bis zur Mündigkeit.