2.3. Mit Urteil vom 26. April 2022 schied das Bezirksgericht Brugg die Ehe der Parteien und genehmigte die Teilvereinbarung vom 28. September 2022. Gestützt darauf wurde die elterliche Sorge über die Kinder E._____ und F._____ beiden Eltern belassen, die Obhut der Beklagten zugeteilt und dem Kläger ein Besuchs- und Ferienrecht jedes zweite Wochenende sowie für drei Wochen Ferien pro Jahr gewährt. In Bezug auf den strittig geblieben Kinderunterhalt verpflichtete es den Kläger zur Zahlung folgender Unterhaltsbeiträge, zuzüglich allfälliger Kinderund/oder Ausbildungszulagen: