Gegenstand Ehescheidung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien haben am 28. Juni 2016 vor dem Zivilstandsamt in Brugg die Ehe geschlossen. Sie sind die Eltern der am tt.mm.2014 geborenen E._____ und der am tt.mm.2015 geborenen F._____. 2. 2.1. Am 3. Februar 2020 reichte der Kläger eine unbegründete Scheidungsklage beim Bezirksgericht Brugg ein. 2.2. Anlässlich der Einigungsverhandlung vom 28. September 2020 schlossen die Parteien eine Teilvereinbarung ab, in der sie die Scheidungsfolgen – mit Ausnahme des Kinderunterhalts – regelten.