"1. Es seien die Dispositiv-Ziffern 2 und 3 der Verfügung des Bezirksgerichts Baden, Präsidium des Familiengerichts, vom 29. September 2022 im Verfahren OF.2019.46 aufzuheben. 2. Es seien die Dispositiv-Ziffern 2 und 3 der Verfügung des Bezirksgerichts Baden, Präsidium des Familiengerichts, vom 29. September 2022 im Verfahren SF.2022.8 aufzuheben. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer zulasten der Beschwerdegegnerin. prozessualer Antrag Es sei der vorliegenden Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen."