2. Der Kläger bezahlt der Beklagten innert 10 Tagen nach beidseitiger Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung auf das ihm bekannte (Unterhalts)Konto bei der D. einen Betrag von CHF 500'000.00 à konto der unverändert strittigen güterrechtlichen Zuweisungs- und Abfindungsansprüche der Beklagten. Die Beklagte anerkennt vorbehaltlos und unwiderruflich, dass diese Zahlung an die ihr im strittigen Scheidungsverfahren zugesprochene Ausgleichsforderung mit dem Pauschalbetrag von CHF 500'000.00 anzurechnen ist.