Gestützt auf eine von den Parteien am 13./14. Juni 2022 geschlossene Vereinbarung wurde am 17. Juni 2022, nachdem in beiden Verfahren schon vorher mit Blick auf Vergleichsgespräche der Parteien Sistierungen angeordnet worden waren (je Verfügungen vom 30. März 2022 und 4. Mai 2022) die Fortführung der Verfahrenssistierung bis Ende März 2023 verfügt. Die Vereinbarung lautete im Wesentlichen wie folgt: "1. Wegen eines Grossbrands in einer Betriebsliegenschaft der C. am tt.mm.jjjj vereinbaren die Parteien hiermit, die beiden rubrizierten Verfahren am Familiengericht Baden für die Dauer bis 31. März 2023 zu sistieren. […]