Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Zwischen den Parteien sind vor dem Bezirksgericht bzw. Gerichtspräsidium Baden das Ehescheidungsverfahren OF.2019.46 sowie das Präliminarverfahren SF.2022.8 hängig. Im Hauptverfahren nimmt der Ehemann, im Summarverfahren die Ehefrau die Klägerrolle ein. Gestützt auf eine von den Parteien am 13./14. Juni 2022 geschlossene Vereinbarung wurde am 17. Juni 2022, nachdem in beiden Verfahren schon vorher mit Blick auf Vergleichsgespräche der Parteien Sistierungen angeordnet worden waren (je Verfügungen vom 30. März 2022 und 4. Mai 2022) die Fortführung der Verfahrenssistierung bis Ende März 2023 verfügt.