3. 3.1. Gegen diesen ihr am 9. September 2022 zugestellten, vollständig begründeten Entscheid erhob die Klägerin am 10. Oktober 2022 fristgerecht Berufung mit den Anträgen: " 1. In Gutheissung der Berufung sei der angefochtene Entscheid wie folgt neu zu fassen: 1. 1.1. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin CHF 14'691.30 zuzüglich Zins von 5 % seit 13. Februar 2017 zu bezahlen. 1.2 [= Dispositivziffer 1.1. des angefochtenen Entscheids]