2.6. Mit Eingabe vom 15. Juli 2021 nahm die Klägerin unaufgefordert zur Duplik der Beklagten Stellung. 2.7. Am 4. November 2021 wurde eine Beweisverfügung erlassen. -5- 2.8. Am 3. März 2022 fand vor dem Bezirksgericht Bremgarten, Arbeitsgericht, die Hauptverhandlung statt, anlässlich derer die Zeugen C., D. und E. sowie die Parteien befragt wurden. 2.9. Mit Entscheid vom 3. März 2022 erkannte das Bezirksgericht Bremgarten, Arbeitsgericht, im Verfahren OZ.2020.16 wie folgt: