3. Die Beklagte sei zu verurteilen, der Klägerin nach Auskunftserteilung gemäss Ziff. 2 hiervor die Erfolgsbeteiligungen für die Jahre 2014-2018, mindestens aber je CHF 2'000.00, insgesamt also mindestens CHF 10'000.00 zuzüglich Zins von 5 % seit 30. April 2017 zu bezahlen. 4. Die Beklagte sei zu verurteilen, der Klägerin den Betrag von CHF 14'691.30 zuzüglich Zins von 5 % seit 13. Februar 2017 zu bezahlen. -3- 5. Die Beklagte sei zu verurteilen, der Klägerin per 31. Januar 2019 ein Arbeitszeugnis mit dem folgenden Wortlaut auszustellen: