Gegenstand Ordentliches Verfahren betreffend Forderung aus Arbeitsvertrag -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Klägerin war vom 1. August 2007 bis zum 31. Januar 2019 bei der Beklagten als Leiterin Informatik angestellt. 2. 2.1. Mit Klage vom 20. August 2020 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Bremgarten, Arbeitsgericht, folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Beklagte sei zu verurteilen, der Klägerin den Lohn in der Höhe von CHF 115'960.80 brutto zuzüglich Zins von 5 % seit 13. Februar 2017 nachzubezahlen.