2. [nachehelicher Unterhalt] 3. 3.1. Das Miteigentum der Parteien an der Liegenschaft GB S._____ Nr. […], E-GRID […], Pl.-Nr. […], wird aufgehoben. 3.2. Über die Liegenschaft GB S._____ Nr. […] wird die öffentliche Versteigerung angeordnet. Jede Partei ist berechtigt, gegen Vorlage dieses Urteils versehen mit der Rechtskraftbescheinigung des hiesigen Gerichtspräsidiums, bei einem Notariatsbüro die Durchführung der öffentlichen Versteigerung zu verlangen. Der Notar hat die Steigerungsbedingungen festzulegen und für die Durchführung der Versteigerung zu sorgen.