Gegenstand Ehescheidung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien heirateten am tt.mm.1998 in Q._____ (R._____). Aus der Ehe gingen die beiden inzwischen volljährigen Kinder C._____, geb. tt.mm.2001, und D._____, geb. tt.mm.2003, hervor. 2. Am 20. August 2020 reichte die Klägerin die Scheidungsklage ein, in Folge derer das Bezirksgericht Zurzach das erstinstanzliche Scheidungsverfahren durchführte und am 26. August 2022 erkannte: 1. In Gutheissung der Klage wird die am tt.mm.1998 in Q._____ (R._____) geschlossene Ehe der Parteien in Anwendung von Art. 114 ZGB geschieden.