(2) Für das schweizerische Recht wird die Frage, ob und inwieweit im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität auch "Folgeverletzungen" zu berücksichtigen sind, wenn überhaupt, nur am Rande thematisiert. ROBERTO (Schadensrecht, 1997, S. 121 ff.) tut es, geht aber auf die - 27 -