50 f. OR oder in Analogie dazu) bewirken. Vielmehr stellt im Sinne einer quantitativen Ursachenkonkurrenz grundsätzlich jedes neue Schadenereignis eine (Gesamt-) Ursache für den zusätzlichen, d.h. sich auf einem bereits entstandenen Schaden aufpfropfenden Schaden dar (es stellt unter dem Gesichtspunkt der natürlichen Kausalität hinsichtlich des bereits entstandenen Schadens eine nicht zum Zug gekommene Reserveursache dar; vgl. dazu HONSELL/ISENRING/KESSLER, a.a.O., § 3 Rz. 50).