6.5.4.1. 6.5.4.1.1. Kumulative Kausalität liegt vor, wenn mehrere Schädiger unabhängig voneinander Schadenursachen setzen, wovon jede einzelne für sich genügen würde, um den ganzen Schaden zu stiften (BREHM, a.a.O., N 146 zu Art. 41 OR). Als Beispiel für eine kumulative Konkurrenz wird in der Lehre gemeinhin der Fall genannt, dass zwei (verschiedenen Eigentümern gehörende) Fabriken Grundwasser verunreinigen (BREHM, a.a.O., N. 146 zu Art. 41 OR) bzw. ein Gewässer verunreinigen, sodass die darin lebenden Fische verenden (KESSLER, a.a.O., N. 24 zu Art.