" Sämtliche ärztlichen Untersuchungen und Befundschilderungen erfolgten erst nach dem zweiten Ereignis. Es ist aus gutachterliche Sicht nicht zuverlässig möglich, exakt zu differenzieren zwischen Schäden, die durch das erste Ereignis, und Schäden die durch das zweite Ereignis ausgelöst wurden. Es gibt in der Aktenlage gewisse Hinweise darauf, dass das erste Ereignis das bedeutsamere war."