- Kosten für Fahrten zu Terminen bei Ärzten und der Polizei von Fr. 139.22 (für 1392 von der N. als Unfallversicherung zwar anerkannte gefahrene, aber angeblich mit im Umfang von Fr. 0.10 [nur Fr. 0.60 statt Fr. 0.70] ungenügend entschädigte Kilometer) und Fr. 88.00 (für von der N. nicht anerkannte Fahrten von 126.4 km à Fr. 0.70/km) (act. 28 f.).