geschleppt, wobei der Kläger auf dem mit keinem Sicherheitsgurt ausgerüsteten Beifahrersitz des Abschleppfahrzeugs mitfuhr. Dabei kam es um circa 16:45 Uhr in R. zu einem zweiten Unfall, als ein entgegenkommender Lieferwagen Gitterwagen verlor, was den Lenker des Abschleppfahrzeugs zu einer Vollbremsung veranlasste, die aber eine Kollision zwischen dem Abschleppfahrzeug und den Gitterwagen nicht mehr verhindern konnte (Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 9. März 2019, Klagebeilage 11).