Am 7. März 2019, 14:43 Uhr, wurde der Kläger in Q. schuldlos in einen Verkehrsunfall (seitliche Kollision mit dem von der Beklagten 3 gesteuerten Fahrzeug) verwickelt (Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 28. März 2019, Klagebeilage 2). In der Folge wurde sein beschädigtes Fahrzeug ab- -6-