4. 4.1. Der am 7. April 1948 geborene Kläger stand ab 1. Januar 2019 in zwei Arbeitsverhältnissen: Zum einen versah er bei der L., Zürich, eine 100 %- Stelle als Bauingenieur/Projektleiter zu einem Jahressalär von brutto Fr. 120'250.00 (Klagebeilage 26); zum andern arbeitete er ebenfalls als Bauingenieur in einem flexiblen Teilpensum von ca. 20-40 % bei der M., Zürich, zu einem Stundenlohn von brutto Fr. 63.65 (Klagebeilage 27).