1.6. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 17. Februar 2022 vor dem Bezirksgericht Bremgarten wurden die Parteien (für die Beklagte 1 K.) befragt. 1.7. Gleichentags erging folgender Entscheid des Bezirksgerichts Bremgarten: -3- " 1. Die Klage wird vollumfänglich abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten bestehen aus: a) der Entscheidgebühr von Fr. 6'665.00 b) den Kosten der Beweisführung von Fr. 18'156.05 Total Fr. 24'821.05