Unter Berücksichtigung von 13 Wochen Ferien pro Jahr (siehe www.aaa.ch) erscheint es daher angebracht, C. Fahrkosten von rund Fr. 30.00 pro Monat ([52 Wochen pro Jahr – 13 Wochen Ferien] x Fr. 9.40 / 12 Monate) anzurechnen. Die weiteren, von der Klägerin geltend gemachten Fahrkosten von C. von monatlich Fr. 141.00 für ein A-Welle-Abo (Berufung S. 12) bzw. von monatlich Fr. 60.00 für obligatorische überbetriebliche Kurse in U. (Anschlussberufungsantwort S. 6) sind nicht zu berücksichtigen. Vom derzeitigen Wohnort aus kann C. gemäss Google Maps seinen Arbeitsweg zum Lehrbetrieb von 4 km mittels Fahrrad innert 15 Minuten bewältigen.