Als Fahrkosten sind C. monatlich rund Fr. 30.00 zum Besuch der Berufsschule in S. (vgl. Anschlussberufungsantwort S. 6) anzurechnen. Der Beklagte bestreitet, dass C. einmal wöchentlich in die Berufsschule nach S. fahren muss (Eingabe vom 5. März 2022 S. 2). Dass C. die Berufsschule in S. besucht, ist hingegen aktenkundig (vgl. Berufungsbeilage 2 unter Ziffer 6). Auch erscheint es offenkundig, dass ein Lehrling i.d.R. mindestens einen Tag pro Woche die Berufsschule besuchen muss. Gemäss sbb.ch beträgt der Fahrpreis für die Strecke T.-S. retour ohne Halbtax Fr. 18.80 bzw. mit Halbtax Fr. 9.40.