3.3.2. Mit Berufung bringt die Klägerin vor, dass C. bei der E. AG in R. einen monatlichen Lehrlingslohn von Fr. 1'200.00 (inkl. 13. Monatslohn) erziele. Zudem erhalte C. Ausbildungszulagen in Höhe von Fr. 250.00 (Berufung S. 9). Der Beklagte führt in seiner Berufungsantwort (Berufungsantwort S. 7 f.) demgegenüber aus, dass C. monatlich im 1. Lehrjahr Fr. 1'130.00 zzgl. 13. Monatslohn, im 2. Lehrjahr Fr. 1'441.55 zzgl. 13. Monatslohn und im 3. Lehrjahr Fr. 1'883.10 zzgl. 13. Monatslohn verdiene. Dies deckt sich mit dem als Berufungsbeilage 2 eingereichten Lehrlingsvertrag, sodass auf diese Lehrlingslöhne abzustellen ist.