3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Klägerin. 4. Dem Beklagten sei die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen, und es sei ihm in der Person von Rechtsanwältin Andrea Meier eine unentgeltliche Rechtsbeiständin zu bestellen. 3.3. Mit Anschlussberufungsantwort vom 25. März 2022 beantragte die Klägerin die Gutheissung der mit Berufung gestellten Anträge, die Abweisung der mit Berufungsantwort bzw. Anschlussberufung gestellten Anträge sowie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. Mehrwertsteuer).