- CHF 2'086.00 ab Rechtskraft bis zum Abschluss einer angemessenen Erstausbildung, mindestens aber bis zur Mündigkeit. Die Unterhaltsbeträge werden gerichtsüblich indexiert. 4. Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin an deren persönlichen Unterhalt monatlich vorschüssig folgende Unterhaltsbeträge zu bezahlen: - CHF 900.00 ab Rechtskraft bis zur ordentlichen Pensionierung des Beklagten. Die Unterhaltsbeträge werden gerichtsüblich indexiert. 5. Bei der Festsetzung dieser Unterhaltsbeträge wurde von folgenden Werten ausgegangen: