- Einkommen des Beklagten bis 31.10.2021 (ALV): Fr. 1'048.00 hypoth. Einkommen des Beklagten ab 01.11.2021 (netto, inkl. 13. ML): Fr. 2'000.00 Vermögen des Beklagten: Fr. 0.00 5. Es wird richterlich festgestellt, dass sich die Parteien gegenseitig keine persönlichen Unterhaltsbeiträge schulden. 6. [Teilung der beruflichen Vorsorge] 7. [Güterrecht]