Neuer Unterhaltsbeitrag = ursprünglicher Unterhaltsbeitrag x Index November des Vorjahres 101.1 4. Bei der Festsetzung der in vorstehender Ziffer 3.1. aufgeführten Unterhaltsbeiträge wurde von folgenden Werten ausgegangen: - Einkommen der Klägerin bis 31.10.2021 (ALV): Fr. 2'940.00 hypoth. Einkommen der Klägerin ab 01.11.2021 (netto, inkl. 13. ML): Fr. 4'500.00 Vermögen der Klägerin: Fr. 0.00