3.2. Die Unterhaltsbeiträge (UHB) gemäss Ziffer 3.1. basieren auf dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) per Juni 2021 mit 101.1 Punkten (Basis Dezember 2020 = 100 Punkte). Sie werden jährlich auf den 1. Januar dem Indexstand per Ende November des Vorjahres angepasst, erstmals auf den 01.01.2022, es sei denn, der Unterhaltsschuldner beweist, dass sein Einkommen nicht mit der Teuerung Schritt gehalten hat, und die Indexanpassung daher nur im entsprechend reduzierten Umfang möglich ist.