2. 2.1. Die Beklagte erhob am 22. September 2022 Berufung gegen den begründeten Entscheid und beantragte dessen Aufhebung, die vollumfängliche Abweisung der Klage, eventualiter die Rückweisung zur Neubeurteilung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Klägers. 2.2. Mit Berufungsantwort vom 10. November 2022 beantragte der Kläger die Abweisung der Berufung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten. Das Obergericht zieht in Erwägung: