1. Es sei festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien dem Landesmantelvertrag für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) untersteht. 2. Es sei die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger den Betrag von Fr. 36'050.00 abzgl. der üblichen Sozialleistungen sowie Fr. 37'179.90, beides zzgl. Zins zu 5 % seit Klageeinreichung zu bezahlen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. gesetzliche Mehrwertsteuer) zu Lasten der Beklagten.