" ([GP] Was haben Sie vereinbart bzgl. Lohnhöhe, Art des Lohns?) Ich habe Fr. 6'000.00 verlangt, Verlangen kann man ja. Ich habe es verlangt, aber [G.] sagte mir von Anfang an, so viel zahle er nicht mal seinem Teamchef." Unter diesen Umständen erscheint es praktisch ausgeschlossen, dass die Beklagte (ausgerechnet) dem (in Deutschland wohnhaften) Kläger einen höheren Lohn als den übrigen Angestellten bezahlt hätte.