([GP] In dem Moment haben Sie der Polizei nicht die Wahrheit gesagt?) [Kläger] Sie können das jetzt nennen, wie sie wollen. Wahrheit oder nicht. Ich habe eine Begründung, warum ich den 04.03. erwähnt habe. Es ist jetzt nicht, dass ich die Polizei belogen habe, damit ich eine Woche mehr Geld bekomme. Ich sage Ihnen jetzt hier und heute, dass ich am 04.03. angefangen habe. Der Sinn der Sache war, dass er den 04.03. angenommen hat, wobei ich hiermit sagen kann, das ich nicht am 04.03., sondern am 11.03. angefangen habe. Davon gibt es ein Foto. Das war mein erster Arbeitstag."