Deswegen habe ich den 4. März absichtlich erwähnt. Der 4. März steht auch auf dem Plan, den er vor Gericht gebracht hat. Er hatte keine Ahnung, an welchem Tag ich angefangen habe. Weil das hat ihn nie interessiert. ([GP] Also Sie sagen, Sie haben die Polizei nicht belogen, aber eigentlich haben Sie am 11.03. angefangen?) [Kläger] Genau, richtig. ([GP] Sie sagen, Sie hätten extra den 04.03. genommen, weil sie gewusst haben, dass die B[eklagte] keine Ahnung hatte, wann Sie wirklich angefangen haben?) [Kläger] Der hat absolut keine Ahnung.