Es fragt sich, ab welchem Zeitpunkt überhaupt von einer Verletzung von Art. 330b OR ("Beweisvereitelung") gesprochen werden könnte, wenn zwischen den Parteien gerade streitig ist, wann (bzw. allenfalls ob überhaupt) ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist. Auszugehen ist von der fundamentalen Feststellung, wonach es zwar hart erscheinen mag, im Falle von Beweisnot eine Klage abzuweisen (weil sich der beweisbe- - 14 -