Im Ergebnis laufe es aber ("meist" W ALTER, a.a.O.) auf dasselbe hinaus, ob bei Beweisvereitelung eine Umkehr der Beweislast angenommen werde oder es dabei sein Bewenden habe, dass das Gericht im Rahmen der Beweiswürdigung grundsätzlich feststelle, das vereitelte Beweismittel hätte den Beweis für den behaupteten Sachverhalt erbracht. Allerdings habe das - 12 -